Arbeitsortprinzip
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Erfassungsprinzip im Rahmen der amtlichen Statistik, speziell der Arbeitsmarktstatistik: Erfassung von bspw. Beschäftigten in der Gebietseinheit, in der sie arbeiten, unabhängig von ihrem Wohnort.
S
iehe auch: Wohnortprinzip, Ereignisortprinzip.
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