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Ereignisortprinzip

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Begriff der amtlichen Statistik; Erfassungsprinzip einzelner Erscheinungen, wie Geburten, Sterbefälle, Unfälle, nicht am Wohnort der betroffenen Personen, sondern am Ort des Geschehens.

    siehe auch: Wohnortprinzip, Arbeitsortprinzip.

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