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Geschäftsgrundlage

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Umstände oder Vorstellungen, die zur Grundlage, aber nicht zum Inhalt eines Vertrages wurden.

    Ein Irrtum über die G. kann zur Anfechtung wegen Irrtums berechtigen.

    Vgl. auch Störung der Geschäftsgrundlage.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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