Geschäftsgrundlage
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Umstände oder Vorstellungen, die zur Grundlage, aber nicht zum Inhalt eines Vertrages wurden.
Ein Irrtum über die Geschäftsgrundlage kann zur Anfechtung wegen Irrtums berechtigen.
Vgl. auch Störung der Geschäftsgrundlage.
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