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Fair Value
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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1. Allgemein: Der an einem Stichtag einem Vermögenswert oder einer Schuld tatsächlich beizulegende Wert.
2. Wertpapierhandel: Preis, zu dem ein Finanzinstrument zwischen zwei unabhängigen Parteien frei gehandelt werden würde. Der Fair Value ist die Bewertungsgrundlage für Finanzinstrumente in der Rechnungslegung. Bei einem Optionsschein kennzeichnet der Fair Value den theoretisch richtigen Preis der Option unter Einbeziehung aller preisbeeinflussenden Faktoren.
3. Unternehmenszusammenschlüsse: Der Wertansatz in der Kapitalkonsolidierung, der eine vollständige Neubewertung beider beteiligter Unternehmen, ggf. mit Aufdeckung der Goodwills, vorausgeht. .
4. Rechnungslegung: Konstituierendes Merkmal der Internationalen Rechnungslegung, wonach für diverse Bilanzpositionen die Möglichkeit der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert besteht.
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