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Revision von Handlungsfähigkeit vom 27.08.2009 - 08:52
Handlungsfähigkeit
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Fähigkeit, rechtswirksam zu handeln. Die Handlungsfähigkeit gliedert sich in Geschäftsfähigkeit und Deliktsfähigkeit.
Anders: Rechtsfähigkeit.
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