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Ich-AG
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1. Grundlagen: Im Rahmen der Hartz-Gesetze wurde 2003 ein Existenzgründungszuschuss, die Ich-AG sowie als deren Ergänzung die Familien-AG, als weitere Form „neuer Selbstständigkeit” eingeführt. Mitte 2006 wurde die Ich-AG mit dem schon seit Mitte der 1980er-Jahre bestehenden Überbrückungsgeld (Arbeitslosenversicherung) zu einem neuen, einheitlichen Instrument der Gründungsförderung zusammengelegt (Gründungszuschuss).
2. Ausgestaltung: Arbeitslose sollten bei der Existenzgründung und damit dem Gang in die selbstständige Erwerbstätigkeit finanziell unterstützt werden. Der Zuschuss war pauschal gestaltet, im Zeitverlauf degressiv gestaffelt (600, 360, 240 Euro pro Monat) und wurde maximal drei Jahre lang gezahlt; das jährliche Arbeitseinkommen durfte 25.000 Euro (bei Familien-AGs 50.000 Euro) nicht überschreiten. Die Voraussetzungen, u.a. Vorlage einer Tragfähigkeitsbescheinigung im Sinne einer Prüfung der Erfolgsaussichten sowie die Beschränkung auf Bezieher von Arbeitslosengeld, wurden mehrfach geändert.
3. Entwicklung: Nach deutlichen Zuwächsen in der Anfangsphase (auf über 160.000 Personen im Jahr 2004) nahm die Zahl der Ich-AGs drastisch ab, u.a. aufgrund einer restriktiveren Vergabepraxis.
4. Probleme: Die Geförderten, die zumeist Solo-Selbstständige waren, bewegten sich häufig auf einem schmalen Grad zwischen Selbstständigkeit und Scheinselbstständigkeit, etwa durch Abhängigkeit von nur einem Auftraggeber, Finanzierungsengpässe oder Auftragsmangel. Der „Klebeffekt” im Sinne einer dauerhaften Re-Integration in den regulären Arbeitsmarkt blieb begrenzt, sodass die Zielsetzung der Förderung („Brückenfunktion”) häufig nicht erreicht wurde. Das erzielte Einkommen reichte häufig nicht zur Subsistenzsicherung aus. Die soziale Absicherung, v.a. in der Arbeitslosen- und Rentenversicherung, war unzureichend. Die Errichtung von Ich-AGs konnte zu Mitnahme- und Verdrängungseffekten (Arbeitsmarktpolitik) v.a. bei kleinen und mittelständigen Unternehmen führen.
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