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Revision von entscheidungsorientierter Erlösbegriff vom 14.02.2018 - 17:46
entscheidungsorientierter Erlösbegriff
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
die durch die Entscheidung über die Erfüllung eines bestimmten Kundenauftrags oder einer dazugehörigen Teilleistung, die Einräumung eines Bezugs- oder Nutzungsrechtes oder die Reservierung eines Produktionspotenzials ausgelösten Einzahlungen oder Ansprüche darauf (leistungsbedingte „Einnahmen”).
Vgl. auch entscheidungsorientierter Kostenbegriff.
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