Zitierfähige Version
- Revision von Fälligkeit eines Anspruchs vom 19.02.2018 - 16:46
- Revision von Fälligkeit eines Anspruchs vom 01.02.2018 - 12:37
- Revision von Fälligkeit eines Anspruchs vom 28.02.2013 - 15:02
- Revision von Fälligkeit eines Anspruchs vom 27.08.2009 - 09:00
- Revision von Fälligkeit eines Anspruchs vom 14.05.2008 - 10:22
Fälligkeit eines Anspruchs
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
tritt ein, sobald der Schuldner auf Verlangen des Gläubigers leisten muss.
Zeitpunkt der F.e.A. je nach dem Inhalt des entsprechenden Rechtsgeschäfts verschieden; im Zweifel tritt sie sofort ein (§ 271 BGB). Oft ist die F.e.A. (bei den sog. verhaltenen Ansprüchen) von einer Kündigung abhängig (z.B. meist beim Darlehen).
Bedeutung: F.e.A. ist Voraussetzung für Eintritt des Schuldnerverzugs.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon