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Revision von Erbschaftsanspruch vom 19.05.2008 - 16:38
Erbschaftsanspruch
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regelt Rechtsverhältnis zwischen Erben und Erbschaftsbesitzer (§§ 2018 ff. BGB). Der Erbe kann Auskunft über den Nachlass und die Erbschaftsgegenstände sowie Herausgabe des Nachlasses, der Surrogate und der Nutzungen, u.U. auch Schadensersatz verlangen.
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