Zitierfähige Version
Einfuhrausschreibungen
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Hinweise auf Einfuhrmöglichkeiten und -kriterien gemäß § 12 II Außenwirtschaftsgesetz (AWG) durch die zuständigen Genehmigungsbehörden hinsichtlich Waren, deren Einfuhr genehmigungspflichtig ist (Einfuhrliste) oder mengenmäßigen Beschränkungen unterliegt; wird im Bundesanzeiger veröffentlicht. Sobald das Einfuhrkontingent feststeht, kann die Einfuhrausschreibung erfolgen, u.a. mit der Publikation von: Höhe des Kontingents, Verfahren der Kontingentverteilung (Verteilungsverfahren), Antragshöchstgrenze, Voraussetzungen für die Antragsstellung, Antragsunterlagen, Art und Weise, mit der die Antragstellung erfolgen kann oder muss (EG-DAT), Ausschreibungsfrist.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon