Einfuhrausschreibungen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Hinweise auf Einfuhrmöglichkeiten und -kriterien gemäß § 12 II Außenwirtschaftsgesetz (AWG) durch die zuständigen Genehmigungsbehörden hinsichtlich Waren, deren Einfuhr genehmigungspflichtig ist (Einfuhrliste) oder mengenmäßigen Beschränkungen unterliegt; wird im Bundesanzeiger veröffentlicht. Sobald das Einfuhrkontingent feststeht, kann die Einfuhrausschreibung erfolgen, u.a. mit der Publikation von: Höhe des Kontingents, Verfahren der Kontingentverteilung (Verteilungsverfahren), Antragshöchstgrenze, Voraussetzungen für die Antragsstellung, Antragsunterlagen, Art und Weise, mit der die Antragstellung erfolgen kann oder muss (EG-DAT), Ausschreibungsfrist.
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