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Klage
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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1. Begriff: Das an das Gericht gerichtete Begehren um Rechtsschutz; Verlangen nach einem günstigen Urteil.
2. Zu unterscheiden: a) Leistungsklage: Klage auf Tun oder Unterlassen.
b) Feststellungsklage: Klage auf Feststellung des Bestehens (positive Feststellungsklage) oder Nichtbestehens (negative Feststellungsklage) eines Rechtsverhältnisses.
c) Gestaltungsklage: Klage auf Änderung eines bestehenden Rechtszustandes.
Anders: Privatklage.
Vgl. auch Klageerhebung, Widerklage.
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