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innerbetriebliche Leistungen
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eigene Leistungen, Wiedereinsatzleistungen. 1. Begriff: Leistungen des Betriebs, die nicht für den Absatz bestimmt sind; bes. die Leistungen der allg. Kostenstellen, Materialstellen, Fertigungshilfsstellen, Entwicklungs- und Forschungsstellen, Verwaltungs- und Vertriebsstellen. Auch Fertigungsstellen können an der Erstellung innerbetrieblicher Leistungen beteiligt sein, z.B. mit der Ausführung von Innenaufträgen zur Eigenerstellung von Anlagen, Maschinen, Werkzeugen etc., die im Produktionsprozess wieder eingesetzt werden sollen.
2. Buchung: Soweit innerbetriebliche Leistungen zur Fertigung von Anlagen für den Eigenbetrieb führen, sind sie mit den Herstellungskosten zu aktivieren (Anlagenkonto an „andere aktivierte Eigenleistungen”) und abzuschreiben.
3. Verrechnung: innerbetriebliche Leistungsverrechnung.
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