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Notenkontingent
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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historisch per Gesetz fixierte Höhe der zum Umlauf bestimmten Banknoten, die die Notenausgabe der Notenbank begrenzten.
Formen: a) Teilweise Kontingentierung: Nur der nicht durch Gold gedeckte Betrag der Notenausgabe ist begrenzt (so bei der Bank von England).
b) Vollständige Kontingentierung: Gesamte Notenausgabe ist begrenzt, so in Frankreich und bis 31.7.1957 in der Bundesrepublik Deutschland.
c) Steuerliche Kontingentierung: Für alle über das Notenkontingent hinausgehenden Notenausgaben ist eine Notensteuer zu entrichten, so bei der alten Reichsbank und in den USA.
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