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- Revision von Lohnsteuer-Richtlinien (LStR) vom 15.02.2018 - 14:55
- Revision von Lohnsteuer-Richtlinien (LStR) vom 04.10.2017 - 17:01
- Revision von Lohnsteuer-Richtlinien (LStR) vom 28.02.2013 - 11:08
- Revision von Lohnsteuer-Richtlinien (LStR) vom 17.09.2009 - 13:36
- Revision von Lohnsteuer-Richtlinien (LStR) vom 25.06.2009 - 11:06
Lohnsteuer-Richtlinien (LStR)
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Verwaltungsanordnungen zum Lohnsteuerrecht, die hauptsächlich Entscheidungen der Finanzgerichte sowie Erörterungen von Zweifelsfragen zur Beachtung durch die Finanzverwaltung, die an diese Anweisungen (im Gegensatz zu den Gerichten) gebunden ist, enthalten. Lohnsteuer-Richtlinien können für die richtige Anwendung des Lohnsteuerrechts auch für die Vergangenheit herangezogen werden.
Die Lohnsteuerpflichtigen selbst sind an die in den LStR geäußerten Rechtsmeinungen nicht gebunden; sie können vielmehr gegen eine Entscheidung der Verwaltung, die auf einer solchen Meinung beruht, mit Einspruch und später auch Klage vorgehen.
Derzeitige Fassung: LStR 2011 vom 23.11.2010.
Ergänzung der Lohnsteuer-Richtlinien: Lohnsteuer-Hinweise. Zu beachten ist, dass sich weitere Erläuterungen des Bundesfinanzministeriums zum Inhalt des Einkommensteuergesetzes auch in den Einkommensteuer-Richtlinien finden können (EStR).
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