Direkt zum Inhalt

Lohngruppenmerkmale

Definition: Was ist "Lohngruppenmerkmale"?

im Rahmen der summarischen Arbeitsbewertung diejenigen Merkmale, die anhand des Lohngruppenkatalogs als maßgebend für die pauschale Eingruppierung der im Betrieb vorkommenden Tätigkeiten in eine Lohngruppe angesehen werden.

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    im Rahmen der summarischen Arbeitsbewertung diejenigen Merkmale, die anhand des Lohngruppenkatalogs als maßgebend für die pauschale Eingruppierung der im Betrieb vorkommenden Tätigkeiten in eine Lohngruppe angesehen werden.

    Kriterien der Lohngruppenmerkmale sind i.d.R. die zur Tätigkeitsausführung erforderlichen Fachkenntnisse und Geschicklichkeit. Auf Basis allg. Lohngruppenmerkmale werden zusätzlich spezielle Lohngruppenmerkmale aufgestellt. Selbst letztere umfassen noch eine derartig große Zahl verschiedener Tätigkeiten, dass sie nur allg. Hinweise bez. einer Eingruppierung geben können; für praktische Belange dienen deshalb Richtbeispiele als Ergänzung.

    Beispiele:
    Lohngruppe 1: einfachste Arbeiten, die ohne jegliche Ausbildung nach kurzer Anweisung ausgeführt werden können.

    Lohngruppe 2: einfache Arbeiten, die eine geringe Sach- und Arbeitskenntnis verlangen, aber ohne jegliche Ausbildung nach einer kurzfristigen Einarbeitungszeit ausgeführt werden können; oder einfachste Arbeiten von erschwerender Art.

    Lohngruppe 3: Arbeiten, die eine Zweckausbildung oder ein systematisches Anlernen bis zu sechs Monaten, eine gewisse berufliche Fertigkeit, Übung und Erfahrung verlangen; ferner einfache Arbeiten von bes. erschwerender Art.

    Lohngruppe 4: Arbeiten, die Spezialkönnen verlangen, das erreicht wird durch eine abgeschlossene Anlernausbildung; oder einfachere Arbeiten von ganz bes. erschwerender Art.

    Lohngruppe 5: Facharbeiten, die neben beruflicher Handfertigkeit und Berufskenntnissen einen Ausbildungsstand verlangen, wie er entweder durch eine fachentsprechende, ordnungsgemäße Berufslehre oder durch eine abgeschlossene Anlernausbildung und zusätzliche Berufserfahrung erzielt wird.

    Lohngruppe 6: schwierige Facharbeiten, die bes. Fertigkeiten und langjährige Erfahrungen verlangen; oder Arbeiten, die eine abgeschlossene Anlernausbildung erfordern und unter bes. erschwerenden Umständen ausgeführt werden müssen.

    Lohngruppe 7: bes. schwierige oder hochwertige Facharbeiten, die an das fachliche Können und Wissen bes. hohe Anforderungen stellen und völlige Selbstständigkeit und hohes Verantwortungsbewusstsein voraussetzen. Ferner schwierige Facharbeiten unter bes. erschwerenden Umständen.

    Lohngruppe 8: hochwertigste Facharbeiten, die meisterliches Können, absolute Selbstständigkeit, Dispositionsvermögen, umfassendes Verantwortungsbewusstsein und entsprechende theoretische Kenntnisse erfordern.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com