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Revision von Karenzentschädigung vom 28.08.2017 - 10:54
Karenzentschädigung
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Entschädigung, die der Arbeitgeber nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses für die Dauer eines vereinbarten nachvertraglichen Wettbewerbsverbots an den Arbeitnehmer zu entrichten hat (§ 74 II HGB).
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