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nachgiebiges Recht

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    dispositives Recht; Rechtsvorschriften, die durch Vereinbarungen der Parteien abgeändert werden können. Nachgiebiges Recht sind die meisten Vorschriften des Rechts der Schuldverhältnisse und des HGB über Handelsgeschäfte.

    Gegensatz: zwingendes Recht.

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