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Kosteneinwirkungsprinzip

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Variante des (Kosten-)Verursachungsprinzips, nach dem zur Ermittlung der Kosten zu prüfen ist, welcher Güterverzehr auf den Prozess der Leistungserstellung zwangsläufig einwirkt, sodass dieser ohne ihn nicht zustande kommt.

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