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Revision von Normalbeschäftigung vom 28.06.2017 - 14:06

Normalbeschäftigung

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    die für eine zukünftige Periode unter „normalen” Umständen, d.h. unter Berücksichtigung bestehender Engpässe und unvermeidbarer Störungen, zu erreichende Beschäftigung des Betriebs oder eines Betriebsteils. Die Normalbeschäftigung liegt i.d.R. unter der Kapazitätsgrenze.

    Kostenrechnung: In der Plankostenrechnung werden die Sollkosten überwiegend auf Basis der Normalbeschäftigung oder Planbeschäftigung berechnet; in der Zuschlagskalkulation wird auf die Normalbeschäftigung bei der Ermittlung der Gemeinkostenzuschlagsätze abgestellt.

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