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Landesbanken

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Girozentralen; regionale Spitzeninstitute der Sparkassenorganisation. Spitzeninstitut und Zentralbank des Sparkassensektors ist die Dekabank Deutsche Girozentrale.

    1. Aufgaben: a) Als Landesbanken Besorgung der bankmäßigen Geschäfte eines Landes und Förderung der Wirtschaft des Landes. In jedem der alten Bundesländer existiert eine eigene Landesbank, in den neuen Bundesländern lediglich in Sachsen unter Beteiligung der Südwestdeutschen Landesbank, Stuttgart und Mannheim. In den anderen vier neuen Bundesländern werden die Aufgaben durch Landesbanken der alten Bundesländer, deren Eigentümerstruktur entsprechend verändert wurde, wahrgenommen. Landesbanken sind berechtigt, im Rahmen ihrer Satzung alle bankmäßigen Geschäfte zu betreiben. Aufgrund des Strukturwandels der Finanzmärkte wachsender Trend zu allgemeinen Geschäftsbanken.

    b) Als Girozentralen

    mit abnehmender Bedeutung

    „Sparkassenzentralbank” eines Landes mit der Funktion einer Zentralen Verrechnungsstelle für den bargeldlosen Zahlungsverkehr, der Verwaltung von Liquiditätsguthaben sowie der Refinanzierung der Sparkassen.

    c) Als Servicebank Dienstleister für Abwiclung von Wertpapiergeschäften und für das Auslandsgeschäft.

    2. Refinanzierung: Landesbanken refinanzieren sich durch Ausgaben von Pfandbriefen, Kommunalobligationen und Inhaberschuldverschreibungen.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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