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Landesholding

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    im Außensteuergesetz (AStG) bis zur Einführung des Halbeinkünfteverfahrens die Bezeichnung für eine Gesellschaft in einem ausländischen Staat, die dort als Holding für mehrere Gesellschaften des Konzerns in diesem Staat fungiert. Eine Landesholding zu sein, war Voraussetzung dafür, dass die Vereinnahmung von Dividenden nicht als - im Rahmen der Hinzurechnungsbesteuerung seinerzeit ungünstige - passive Tätigkeit beurteilt wurden. Die Regelungen über die Landesholding wurden aufgehoben, als die Einstufung von Dividenden als passive Einkünfte im neuen Konzept des Körperschaftsteuersystems überflüssig wurde und damit auch die Sonderregelung für Landesholdings ihren Sinn verlor.

    Vgl. auch Funktionsholding.

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