Direkt zum Inhalt

Konsortium

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Vereinigung mehrerer Banken (Konsorten) zur gemeinsamen Durchführung eines Konsortialgeschäfts, die als Gesellschaft des bürgerlichen Rechts qualifiziert wird. Regelung aller Einzelheiten durch Vertrag.

    2. Häufiger Zweck:
    (1) Risikoverminderung und leichtere Aufbringung des benötigten Kapitals bei großen Krediten (Konsortialkredit, syndizierter Kredit);
    (2) Emission von Aktien oder Anleihen, hierbei kann das Konsortium unterschiedliche Aufgaben haben.

    Vgl. auch IPO, Bookbuilding, Emissionskonsortium.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com