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Konsortium

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Vereinigung mehrerer Banken (Konsorten) zur gemeinsamen Durchführung eines Konsortialgeschäfts, die als Gesellschaft bürgerlichen Rechts qualifiziert wird. Regelung aller Einzelheiten durch Vertrag.

    2. Häufiger Zweck:
    (1) Risikoverminderung und leichtere Aufbringung des benötigten Kapitals bei großen Krediten (Konsortialkredit, syndizierter Kredit);
    (2) Emission von Aktien oder Anleihen, hierbei kann das Konsortium unterschiedliche Aufgaben haben.

    Vgl. auch IPO, Bookbuilding, Emissionskonsortium.

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