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Konsortium
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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1. Begriff: Vereinigung mehrerer Banken (Konsorten) zur gemeinsamen Durchführung eines Konsortialgeschäfts in Form einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts. Regelung aller Einzelheiten im Gesellschaftsvertrag.
2. Häufiger Zweck:
(1) Risikoverminderung und leichtere Aufbringung des benötigten Kapitals bei großen Krediten (Konsortialkredit, syndizierter Kredit);
(2) Emission von Aktien oder Anleihen, hierbei kann das Konsortium unterschiedliche Aufgaben haben.
Vgl. auch IPO, Bookbuilding.
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