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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Interessenvertretung, Beeinflussung eines (i.d.R. politischen) Systems durch die Einwirkung auf Entscheidungsträger und Entscheidungsprozesse. Einzelne Mitglieder eines Verbandes sind häufig machtlos, der Verband hingegen wird als Verhandlungspartner eher anerkannt und kann daher Einfluss nehmen auf bspw. die Exekutive und die Legislative. Diese Form der Interessenvertretung ist eine wichtige Aufgabe für Nonprofit-Organisationen (NPO).

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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