Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Nebenstrafe vom 04.08.2010 - 08:22
- Revision von Nebenstrafe vom 04.02.2019 - 11:23
- Revision von Nebenstrafe vom 19.02.2018 - 16:34
- Revision von Nebenstrafe vom 14.09.2017 - 17:41
- Revision von Nebenstrafe vom 25.02.2013 - 18:34
- Revision von Nebenstrafe vom 04.08.2010 - 08:22
- Revision von Nebenstrafe vom 29.03.2010 - 15:47
- Revision von Nebenstrafe vom 08.06.2009 - 11:11
Nebenstrafe
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Begriff des Strafrechts für das neben der Verurteilung zu Geldstrafe oder Freiheitsstrafe erteilte Fahrverbot zwischen einem und drei Monaten (§ 44 StGB); nicht zu verwechseln mit der Entziehung der Fahrerlaubnis (Maßregeln der Besserung und Sicherung).
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon