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Non-Governmental Organization (NGO)
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff: a) im alltäglichen Sprachgebrauch gebräuchliche Bedeutung für jene Nonprofit-Organisationen (NPO) in privater Trägerschaft, die bspw. im (Leistungs-)Auftrag des Staates bestimmte Aufgaben wahrnehmen (z.B. Hilfswerke) oder dominant eigenständig Lobbying und Öffentlichkeitsarbeit im Bereich gesellschaftlicher Politik betreiben (z.B. Umweltschützverbände).
b) Organisationen, die auf der Basis privater Initiative transnationale politische und gesellschaftliche, aber auch soziale oder ökonomische Ziele vertreten, indem sie Funktionen im politischen Willensbildungsprozess übernehmen (Artikulation, Aggregation sowie Implementierung von Interessen).
2. Merkmale: NGOs engagieren sich v.a. auf den Politikfeldern Entwicklungspolitik, Menschenrechte, Humanitäre Hilfe sowie Ökologie.
3. Abgrenzung: Die Wissenschaft bevorzugt den Terminus NPO, da NGO ein unscharfer Begriff ist.
b) Organisationen, die auf der Basis privater Initiative transnationale politische und gesellschaftliche, aber auch soziale oder ökonomische Ziele vertreten, indem sie Funktionen im politischen Willensbildungsprozess übernehmen (Artikulation, Aggregation sowie Implementierung von Interessen).
2. Merkmale: NGOs engagieren sich v.a. auf den Politikfeldern Entwicklungspolitik, Menschenrechte, Humanitäre Hilfe sowie Ökologie.
3. Abgrenzung: Die Wissenschaft bevorzugt den Terminus NPO, da NGO ein unscharfer Begriff ist.
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