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Lebensmittelfälschung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Änderung der Ware, die nach außen nicht erkennbare Qualitätsbeeinträchtigung oder Wertminderung zur Folge hat. Lebensmittelfälschung ist verboten und strafbar gemäß §§ 11, 58 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB).
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