Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Niederlassung vom 07.04.2010 - 09:37
- Revision von Niederlassung vom 19.02.2018 - 16:52
- Revision von Niederlassung vom 14.09.2017 - 17:41
- Revision von Niederlassung vom 22.01.2013 - 11:12
- Revision von Niederlassung vom 13.09.2010 - 14:59
- Revision von Niederlassung vom 01.07.2010 - 10:56
- Revision von Niederlassung vom 07.04.2010 - 09:37
- Revision von Niederlassung vom 08.06.2009 - 11:30
Niederlassung
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Ort, an dem ein Unternehmen geführt wird. Das Niederlassungsrecht ist im wesentlichen in den §§ 13 ff. HGB geregelt. Die Niederlassung ist i.Allg. Erfüllungsort für Geschäftsschulden und Gerichtsstand für alle den Gewerbebetrieb betreffenden Klagen.
Neben der Hauptniederlassung können Zweigniederlassungen bestehen.
Vgl. auch Auslandsniederlassung.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon