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Lohnquote

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Definition:

    Die Aussagekraft der Lohnquote ist begrenzt, da der Anteil der Arbeitnehmer an den Erwerbstätigen sich ständig ändert. Um diese Änderungen der Erwerbstätigenstruktur auszuschalten, wird eine bereinigte Lohnquote ausgewiesen. Ferner wird auch eine Arbeitseinkommensquote berechnet.

    2. Empirische Entwicklung: Verteilungsentwicklung.

    3. Bei der Beurteilung der Lohnquote ist ferner zu beachten: a) Einerseits erhöhen hoch verdienende Angestellte (z.B. Generaldirektoren) das Durchschnittseinkommen der Unselbstständigen. Andererseits wird das durchschnittliche Unternehmereinkommen durch wenig verdienende Selbstständige (Landwirte, Kleingewerbetreibende etc.) herabgedrückt.

    b) Arbeitnehmer erzielen auch Vermögenseinkommen (Zinsen, Mieten, Pachten). Je größer diese Querverteilung ist, umso weniger sagt die Lohnquote verteilungspolitisch aus.

    c) Die Aufteilung des Aggregats Gewinneinkommen in Unternehmensgewinne i.e.S. und Vermögenseinkommen ist weitgehend unbekannt. Die Entwicklung der Lohnquote sagt nichts aus über die personelle Einkommensverteilung.

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