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Revision von Kostenunterdeckung vom 05.06.2009 - 13:06

Kostenunterdeckung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Zustand, in dem die in einem Abrechnungszeitraum innerhalb der Kostenrechnung weiterverrechneten Kosten niedriger sind als die tatsächlich entstandenen. Kostenunterdeckungen ergeben sich
    (1) in der Kostenstellenrechnung als Unterschied zwischen Soll- und Istkosten,
    (2) in der Kostenträgerrechnung als Unterschied zwischen normalen und effektiven Zuschlagssätzen. Kostenunterdeckungen werden am Periodenende entsprechend dem tatsächlichen Anfall nachverrechnet oder gehen direkt in das Betriebsergebnis ein.

    Gegensatz: Kostenüberdeckung.

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