Zitierfähige Version
Kantine
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Werkküche; Speise-, Verkaufs- und Aufenthaltsraum in Betrieben.
Kostenrechnerische Erfassung und Verrechnung: Aufwendungen für Einrichtungen, Unterhaltung und Leistungen der Kantine sind in der Gruppe der freiwilligen sozialen Aufwendungen (Sozialkosten) zu erfassen. Bei Selbstbeteiligung der Arbeitnehmer sind die Erträge aus dem Verkauf von Essenbons von den Aufwendungen abzusetzen. Die Umlage in der Kostenstellenrechnung erfolgt zweckmäßig nach der Kopfzahl der in den Kostenstellen beschäftigten Personen, wenn die Kantine von allen Betriebsangehörigen benutzt wird.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon