Kantine
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Werkküche; Speise-, Verkaufs- und Aufenthaltsraum in Betrieben.
Kostenrechnerische Erfassung und Verrechnung: Aufwendungen für Einrichtungen, Unterhaltung und Leistungen der Kantine sind in der Gruppe der freiwilligen sozialen Aufwendungen (Sozialkosten) zu erfassen. Bei Selbstbeteiligung der Arbeitnehmer sind die Erträge aus dem Verkauf von Essenbons von den Aufwendungen abzusetzen. Die Umlage in der Kostenstellenrechnung erfolgt zweckmäßig nach der Kopfzahl der in den Kostenstellen beschäftigten Personen, wenn die Kantine von allen Betriebsangehörigen benutzt wird.
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