Zitierfähige Version
Maßregeln der Besserung und Sicherung
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Reaktionsform des Strafrechts auf kriminelles Handeln neben der Strafe. Es handelt sich um gesetzlich zugelassene Maßnahmen zur Vorbeugung durch Besserung des Täters oder zur Sicherung der Gemeinschaft (§§ 61 ff. StGB).
Zugelassene Maßregeln der Besserung und Sicherung: Unterbringung in psychiatrischem Krankenhaus (§ 63 StGB) und in Entziehungsanstalt (§ 64 StGB), Sicherungsverwahrung (§§ 66, 66a StGB), Führungsaufsicht (§§ 68 ff. StGB), Entziehung der Fahrerlaubnis (§§ 69 ff. StGB) sowie Berufsverbot (§§ 70 ff. StGB).
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon