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Revision von Monopolgüter vom 14.09.2009 - 16:37
Monopolgüter
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
nach den Klassikern spezifisch seltene Güter, wie Kunstwerke oder natürliche Ressourcen, die nicht beliebig vermehrbar sind. Durch Monopolisierung eines Industriezweiges, z.B. durch Abschluss von Kartellverträgen, kann auch ein ursprünglich beliebig vermehrbares Gut zum Monopolgut werden.
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