Zitierfähige Version
- Revision von Lohnsteuertabelle vom 19.02.2018 - 15:29
- Revision von Lohnsteuertabelle vom 04.10.2017 - 17:01
- Revision von Lohnsteuertabelle vom 28.02.2013 - 11:08
- Revision von Lohnsteuertabelle vom 17.09.2009 - 13:36
- Revision von Lohnsteuertabelle vom 25.06.2009 - 11:06
- Revision von Lohnsteuertabelle vom 13.05.2008 - 16:27
Lohnsteuertabelle
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Tabelle, in der für jede Höhe des Arbeitslohns unter Berücksichtigung der Lohnsteuerklassen und Kinderfreibeträge die entsprechende Lohnsteuer abzulesen ist. Mit Wegfall des § 38c EStG ist das Bundesministerium der Finanzen (BMF) seit dem 1.1.2001 nicht mehr verpflichtet, Lohnsteuertabellen aufzustellen.
Abgeleitet aus den Einkommensteuertabellen (Einkommensteuer-Grundtabelle, Einkommensteuer-Splittingtabelle): Die Beträge, die für einen bestimmten Zeitraum zu zahlen sind, werden auf einen Jahreslohn hochgerechnet und anhand dessen, unter Berücksichtigung bestimmter Freibeträge und Pauschalbeträge, die von der Jahressteuer auf die auf den Lohnzahlungszeitraum anteilig entfallende Steuer geschlossen. Da je nach persönlichen Verhältnissen des Steuerpflichtigen unterschiedliche Frei- und Pauschalbeträge Anwendung finden und auch die Steuerprogression von den persönlichen Verhältnissen abhängig ist (Zusammenveranlagung oder nicht), werden zur Vereinfachung Steuerklassen gebildet.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon