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Revision von Inkassokommission vom 08.06.2009 - 11:28
Inkassokommission
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Übernahme der Einziehung von Forderungen in eigenem Namen für fremde Rechnung, z.B. durch die Bank für ihre Kunden. Die Inkassokommission unterliegt den Regeln des (unechten) Kommissionsgeschäfts (§ 406 HGB).
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