Konzernrechnungslegung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Gehört ein Unternehmen als Mutter- oder Tochterunternehmen einem Konzern an, so ist die Aussagefähigkeit seines Jahresabschlusses aufgrund konzerninterner Beziehungen sowie der Möglichkeit konzerninterner Sachverhaltsgestaltungen eingeschränkt. D.h., die dem Jahresabschluss zugedachten Funktionen (Dokumentationsfunktion, Ausschüttungsbemessungsfunktion und Informationsfunktion) können nur eingeschränkt erfüllt werden. Mit der Erstellung eines Konzernabschlusses sollen diese Funktionsverluste aufgehoben werden, indem nicht die einzelne rechtliche Einheit, sondern die gesamte wirtschaftliche Einheit abgebildet wird.
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