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Messegesellschaft

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    öffentliches Unternehmen zur Organisation und Durchführung von Messen. Rechtsform i.d.R. GmbH.

    Ziele: Die Messegesellschaften verfolgen gesamt-, regionalwirtschaftliche und kommunale Ziele; betriebliche Ziele der Messegesellschaften beinhalten Leistungsziele (Aussteller- und Besucherzahlen), finanzielle Ziele (Gewinnerzielung, Umsatzvergrößerung) oder Wettbewerbsziele (Erhöhung der Auslandsbeteiligung).

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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