Zitierfähige Version
Namenspapier
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Rektapapier. 1. Namenspapier i.e.S.: Wertpapier, das auf den Namen einer bestimmten Person lautet und bei dem nur der namentlich genannte Inhaber oder sein Rechtsnachfolger zur Geltendmachung des verbrieften Anspruchs berechtigt ist.
Beispiele: Hypothekenbriefe und nicht auf den Inhaber lautende Grundschuldbriefe, bürgerlich-rechtliche Anweisung.
Übertragung erfolgt durch Abtretung des Anspruchs (Forderungsabtretung). Der Eigentumsübergang ist Folge der Forderungsabtretung (das Recht an dem Papier folgt dem Recht aus dem Papier).
2. Namenspapier i.w.S.: Auch geborene Orderpapiere (z.B. Wechsel, Scheck, Namensaktie), die auf Namen lauten, werden durch die negative Orderklausel zu Rektapapieren.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon