Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Netto-Etatisierung vom 03.06.2013 - 15:58
- Revision von Netto-Etatisierung vom 19.02.2018 - 15:48
- Revision von Netto-Etatisierung vom 11.06.2013 - 08:26
- Revision von Netto-Etatisierung vom 03.06.2013 - 15:58
- Revision von Netto-Etatisierung vom 23.01.2013 - 10:15
- Revision von Netto-Etatisierung vom 17.09.2009 - 13:49
- Revision von Netto-Etatisierung vom 29.05.2008 - 15:57
Netto-Etatisierung
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Ausweis des Jahresergebnisses (saldierter Ausweis, abzuführender Gewinn oder abzudeckender Verlust) öffentlicher Betriebe (z.B. Eigenbetrieb) im Trägerhaushalt.
Gegensatz: Brutto-Etatisierung, Globalbudgetierung.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon