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Revision von Mischzoll vom 08.06.2009 - 14:00
Mischzoll
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Kombination aus Wertzoll und spezifischem Zoll, wobei einer dieser Zollsätze die Höchst- oder Mindestgrenze des anzuwendenden Zollsatzes angibt. Mischzölle sollen bei Preisschwankungen eine Mindest- oder Höchstzollbelastung gewährleisten.
Form: Gleitzoll.
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