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Markenlizenz

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Art der Lizenz. Gegenstand ist das Recht zur (Mit-)Nutzung einer bestehenden Marke. Die Vergabe von Markenlizenzen kann im Zusammenhang mit einer Produktlizenz oder Produktionslizenz oder (wie v.a. bei Konsumgütern häufiger anzutreffen) an Hersteller anderer, zielgruppenverwandter Erzeugnisse erfolgen.

    Die Vergabe einer Markenlizenz ist von einer Auftragsproduktion für einen Hersteller unter dessen Markennamen (unmittelbar kundenorientierte Produktion) zu unterscheiden.

    Vgl. auch Lizenzvertrag.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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