Direkt zum Inhalt

Kombinationspatent

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Erzeugnis- oder Verfahrenspatent (Patentkategorien), das durch das Zusammenwirken mehrerer Elemente gekennzeichnet ist. Es genügt die funktionelle Verschmelzung der Einzelmerkmale zur Erreichung eines Gesamterfolgs (Zusammenwirken der Kombinationsmerkmale in der Gesamtkombination). Zur Erfindung gehören diejenigen Merkmale, in denen sich der erfindungsgemäße Erfolg der Kombination verwirklicht; im Verletzungsfall (Äquivalente) ist unerheblich, ob sich die danach entscheidenden Kombinationsmerkmale im „Oberbegriff” oder im „Kennzeichen” eines entsprechend gegliederten Patentanspruchs befinden.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com