Direkt zum Inhalt

Kassekonto

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Kassakonto; aktivisches Konto der Buchführung, das die Barmittel der Kasse (einschließlich etwaiger Hilfskassen, z.B. Portokasse) ausweist. Passivsalden (Minusbestände) führen steuerrechtlich zur Verwerfung der Buchführung.

    Eine Aufteilung des Kassekontos ist schon bei Klein- und Mittelbetrieben lohnend. – Beispiel mit Angabe der Kontonummer nach dem IKR: 2880–2889 Hauptkassen und 2890–2899 Nebenkassen (z.B. Portokassen). Am Bilanzstichtag werden die Bestände (Salden) der einzelnen Kassekonten auf den Konten 288 und 289 zusammengezogen.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com