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multilaterale Liberalisierung
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Alle Vertragspartner der Welthandelsorganisation (World Trade Organisation WTO) nehmen an den völkerrechtlichen Verträgen zur Beseitigung der (tarifären und nicht tarifären) Handelshemmnisse teil (GATT, GATS, etc.); es gibt aber völkervertragsrechtliche Abkommen z.B. für Agrarprodukte oder Textilien, an denen nicht alle WTO-Mitglieder teilnehmen, man spricht dann von plurilateralen Abkommen.
Vgl. Handelsliberalisierung.
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