Zitierfähige Version
- Revision von Nennwertaktie vom 19.02.2018 - 14:49
- Revision von Nennwertaktie vom 01.02.2018 - 16:57
- Revision von Nennwertaktie vom 26.02.2013 - 17:47
- Revision von Nennwertaktie vom 20.04.2010 - 08:02
- Revision von Nennwertaktie vom 02.03.2010 - 14:48
- Revision von Nennwertaktie vom 30.07.2009 - 14:50
- Revision von Nennwertaktie vom 14.06.2008 - 10:03
Nennwertaktie
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Nennbetragsaktie, Summenaktie; Form der Aktie, die auf eine feste Summe (Nennwert, nach § 8 II AktG mindestens ein Euro) lautet. Die Einlageverpflichtung des Aktionärs ist darauf begrenzt, ausgenommen, es wird ein höherer Ausgabebetrag festgelegt (Kapitalerhöhung). Das Verhältnis des Nennwerts zum Grundkapital ergibt den Umfang der von der Aktie repräsentierten Beteiligung.
Gegensatz: Quotenaktie, Stückaktie.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon