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Revision von Kostenträger vom 14.02.2018 - 17:46
Kostenträger
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
wichtige Art von Bezugsgrößen. Als Kostenträger werden die Absatzleistungen oder innerbetrieblichen Leistungen bezeichnet, denen in der Kostenträgerrechnung bzw. Kalkulation oder Kostenstellenrechnung bzw. innerbetrieblichen Leistungsverrechnung Kosten zugerechnet werden.
Vgl. auch Kostenarten, Kostenstellen.
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